Aufgabenbereiche/Auskunft
Stationäre Abrechnung, Mahnwesen, Ratenvereinbarungen, Fundgegenstände Tel.: 02622/9004-2215, Tel.: 02622/9004-3005
Ambulante Abrechnung, Postwesen, Geburts- und Todfallsaufnahme
Tel.: 02622/9004-2246, Tel.: 02622/9004-2247
BVA- und KFA-Baden Sonderklasseabrechnung
Tel.: 02622/9004-2238
Das Leistungsspektrum der Patientenadministration umfasst die Evidenzhaltung von stationären und ambulanten Patienten, Geburten, Sterbefällen, Patientenstamm- und Personaldaten, Verrechnungsdaten und medizinische Daten. Ebenso Bestandteil der Patientenadministration ist die Abhandlung des Mahnwesens bis vor Exekutionsführung, das hausinterne Postwesen, die Depotgebarung, die Übernahme von Fundgegenständen und die Statistikerstellung.
Weiters ist sie Anlaufstelle von Patientenanfragen, Einspruchbearbeitungen, Beschwerden und sonstiger Anliegen des Patienten (Ratenvereinbarungen etc.).
Es werden auch Personenstandsangelegenheiten als Unterstützung für das Standesamt geführt wie die Meldung von Geburten und Sterbefällen.
In der Patientenadministration werden für alle stationären und ambulanten PatientenenInnen Rechnungen lt. NÖ. Krankenanstaltengesetz 1974 (NÖKAG 1974) erstellt. Die Rechnungen werden im Postwege zugestellt.
Folgende Gebühren lt. NÖKAG 1974 können aufgrund der kostenträgerrelevanten Sozialversicherung des PatientenInnen oder Versicherten Person zur Verrechnung gelangen: Kostenbeiträge gem. § 45 und Kostenbeteiligungen gem § 54.
Die weitere Leistungsabrechnung nach Gebühren umfasst die Begleitpersonen-, Telefongebühren-, Bereitstellungsgebühren- und gewünschten Sonderleistungsgebührenvorschreibung.
Ebenso erfolgt bei nicht sozialversicherten Patienten die direkte Vorschreibung der amtlichen Pflegegebühr bei stationären Patienten und der Behandlungsgebühr bei ambulanten Patienten.
Die Mitarbeiter der Sonderklasseverrechnung übernehmen bei privatversicherten Patienten auf direktem Weg mit der Zusatzversicherung/Privatversicherung die Abrechnung. Die ärztlichen Honorare, Aufzahlungskosten für das Sonderklassezimmer (Zuschläge) und eine möglich anfallende amtliche Pflegegebühr gelangen zur Verrechnung.
Zur Erlössicherung ist eine fundierte und valide Rechnungserstellung zeitnah durchzuführen. Da die Rechnung aufgrund der erbrachten Leistung (in Abstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen/NÖKAG) erstellt wird, ist eine enge Kooperation mit den Leistungserbringern unabdingbar.
Die Patienten- und Honorarverrechnung fungiert somit als Bindglied zwischen administrativen und medizinischen/pflegerischen Bereich.
Die Krankenanstaltengebühren werden jährlich im Landesgesetzblatt kundgemacht.
Für weitere Fragen oder bei speziellen Punkten stehen unsere Mitarbeiter in der Patientenadministration sehr gerne zur Verfügung.
Referatsleitung
Martina Kerschbaumer
Tel.: 02622/9004-2216
Fax: 02622/9004-2277
E-Mail: pavr(at)wienerneustadt.lknoe.at