Persönliche Auskünfte über den Krankheitsverlauf von Angehörigen erhalten Sie ausschließlich von den Ärzten der Abteilung, Informationen über die Pflegetätigkeit bei der zuständigen Stationsleitung. Telefonische Auskünfte werden unter Hinweis auf die Schweigepflicht grundsätzlich nicht erteilt.
Weiters weisen wir darauf hin, dass alle unsere Mitarbeiter einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie können uns daher die für die Behandlung notwendigen Daten unbesorgt anvertrauen.
Über die notwendigen und geplanten Untersuchungen wird Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen sprechen. Gelegentlich sind Wartezeiten bei Untersuchungen nicht zu vermeiden.
Unsere Menüangebote der Küche enthalten neben Normal- auch Diätkostformen.
Frühstück ab 7.30 Uhr
Mittagessen 12.00 bis 14.00 Uhr
Abendessen 18.00 bis 19.00 Uhr
Haben Sie Verständnis dafür, dass in unserer Klinik das Rauchen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Alkoholkonsum kann nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit dem Arzt gestattet werden.
Während des Aufenthaltes erhalten Sie alle Medikamente vom Pflegepersonal. Die Einnahme von selbst mitgebrachten Medikamenten ist nur nach vorheriger Absprache mit dem behandelnden Arzt gestattet.
Zumindest einmal täglich findet eine Visite statt. Dabei werden weitere Untersuchungen und Behandlungen gemeinsam mit Ihnen besprochen. Sie können bei der Visite jede Information erhalten. Ihre Anwesenheit im Patientenzimmer ist zu den Visitenzeiten, die Sie beim Pflegepersonal erfragen können, unbedingt erforderlich.
Ruhe und Besonnenheit bewahren. Bitte beachten Sie die Weisungen der Ärzte bzw. des Pflegepersonals. Bitte beachten Sie außerdem die Hinweisschilder.
Die Übernachtung für Begleitpersonen von Säuglingen, Kindern und Erwachsenen ist möglich ( MUKI Versicherung), sofern Platz vorhanden ist.
Auswärtige Besucher haben auch die Möglichkeit, in einem der Hotels/Privatzimmer in Wiener Neustadt zu nächtigen.
Das Rufgerät für das Pflegepersonal finden Sie bei Ihrem Bett.
Beachten Sie, dass Topfpflanzen aus hygienischen Gründen in den Krankenzimmern nicht erlaubt sind.
Ihre Anwesenheit im Patientenzimmer ist zu den Visitenzeiten, die Sie beim Pflegepersonal erfragen können, unbedingt erforderlich.Die Entlassung erfolg direkt auf der Abteilung nach der Visite. Das Verlassen der Station ist der diensthabenden Schwester zu melden.